Seit 01.01.2024 gelten in der BEG aktualisierte Förderrichtlinien für die Einzelmaßnahmen:
Die bisherige Basisförderung und der Heizungstausch-Bonus werden erhöht. Der Heizungstausch-Bonus - "Klimageschwindigkeitsbonus" wird um einen
einkommensabhängigen Bonus für Haushalte mit zu versteuernden Jahres-einkommen von unter 40.000 € ergänzt. Der Wärmepumpen-Bonus für klimafreundliche Kältemittel oder die Nutzung von Erdwärme wird
als "Effizienz-Bonus" fortgeführt.
Eine maßgebliche Änderung gibt es bei den bezuschussbaren Investitionskosten, hier liegt die Höchstgrenze nun bei 30.000 € statt 60.000 €.