Staatliche Förderung - Wärmepumpe

Es ist an der Zeit zu modernisieren - sichern Sie sich attraktive Fördergelder.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Ihren individuellen Fördermöglichkeiten und der damit verbundenen Beantragung.

Seit 01.01.2024 gelten in der BEG aktualisierte Förderrichtlinien für die Einzelmaßnahmen:
Die bisherige Basisförderung und der Heizungstausch-Bonus werden erhöht. Der Heizungstausch-Bonus  - "Klimageschwindigkeitsbonus" wird um einen einkommensabhängigen Bonus für Haushalte mit zu versteuernden Jahres-einkommen von unter 40.000 € ergänzt. Der Wärmepumpen-Bonus für klimafreundliche Kältemittel oder die Nutzung von Erdwärme wird als "Effizienz-Bonus" fortgeführt.

 

Eine maßgebliche Änderung gibt es bei den bezuschussbaren Investitionskosten, hier liegt die Höchstgrenze nun bei 30.000 € statt 60.000 €.

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