AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

 

EnConcept GmbH
Herrenstraße 2

88347 Hoßkirch


Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB


I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen EnConcept GmbH und ihren Kunden und Käufern als Unternehmer abgeschlossener Verträge über Lieferungen von Produkten und Waren von EnConcept GmbH und sonstigen Leistungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Alle Vereinbarungen, die zwischen EnConcept GmbH und dem Kunden im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder sonstigen Verträgen getroffen werden, sind in dem Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von EnConcept GmbH schriftlich niedergelegt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich zugestimmt. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).


Il. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von EnConcept GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass EnConcept GmbH diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Abbildungen und Zeichnungen in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, unverbindlichen Angeboten sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von EnConcept GmbH gehören, bleiben im Eigentum von EnConcept GmbH und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von EnConcept GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Bestellung des Kunden kann mündlich gegenüber Mitarbeitern von EnConcept GmbH, schriftlich, per Telefax oder per Email erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte/n Ware/n dar. Die EnConcept GmbH wird den Zugang der Bestellung unverzüglich schriftlich, per Telefax oder per Email bestätigen. Die Zugangsbestätlgung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung, die ebenfalls schriftlich, per Telefax oder Email erfolgt, oder mit dem Versenden der Auslieferungsbestätigung oder der Lieferung der Ware zustande. EnConcept GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn EnConcept GmbH die bestellten Waren innerhalb dieser Frist an den Kunden ausliefert.

 

lll. Preise/ZahIungsbedingungen
Die Preise von EnConcept GmbH gelten ohne Mehrwertsteuer und Transportkosten, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. Europaletten und sonstige Versandmittel bleiben im Eigentum von EnConcept GmbH. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort zahlbar. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der EnConcept GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.


IV. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls EnConcept GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihr eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. EnConcept GmbH haftet gegenüber dem Kunden und Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn der Lieferverzug auf einer von EnConcept GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von EnConcept GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von EnConcept GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beruht der von EnConcept GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht, haftet EnConcept GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. EnConcept GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.


V. Gewährleistung/Haftung
Soweit ein von EnConcept GmbH zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist EnConcept GmbH unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass EnConcept GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat EnConcept GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl von EnConcept GmbH durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden und Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. EnConcept GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von EnConcept GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit EnConcept GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet EnConcept GmbH auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schaden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet EnConcept GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. EnConcept GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalsptlicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. EnConcept GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung von EnConcept GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung von EnConcept GmbH gemäß IV. Ziffer 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung von EnConcept GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt
EnConcept GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich EnConcept GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde hat EnConcept GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat EnConcept GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche lnterventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von EnConcept GmbH nicht nachkommt, kann EnConcept GmbH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Waren verlangen. ln der Zurücknahme der Ware durch EnConcept GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Ware durch EnConcept GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. EnConcept GmbH ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers — abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Er tritt EnConcept GmbH bereits jetzt alle Forderungen in l-lohe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. EnConcept GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. EnConcept GmbH verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von EnConcept GmbH die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt EnConcept GmbH.

VII. Gefahrübergang
Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.


VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen, auch wenn der Besteller seinen Finnensitz im Ausland hat. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand richten sich nach dem Sitz von EnConcept GmbH, derzeit Hoßkirch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg mit der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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