Seit dem 1. Mai 2022 besteht für alle Neubauten im Wohnbereich die Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren.
Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab 1. Januar 2023 besteht nun ebenfalls die Photovoltaik-Pflicht.
Mindestvoraussetzungen für geeignete Dachflächen
§ 4 Absatz 1 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung
- Ein Dach muss über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 m² verfügen. Bei Flachdächern darf die Fläche eine maximale Neigung von 20 Grad aufweisen; darüber hinaus
muss sie keine Anforderungen erfüllen.
- Handelt es sich um ein Steildach, darf dieses bei einer Neigung von 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen nach
Süden ausgerichtet sein.
Ein nach Norden ausgerichtetes Dach fällt somit nicht unter die Photovoltaik-Pflicht.
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