Ab 01.01.2024 gelten in der BEG aktualisierte Förderrichtlinien für die Einzelmaßnahmen:
Die bisherige Basisförderung und der Heizungstausch-Bonus werden erhöht. Der Heizungstausch-Bonus - "Klimageschwindigkeitsbonus" wird um einen
einkommensabhängigen Bonus für Haushalte mit zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 € ergänzt. Der Wärmepumpen-Bonus für klimafreundliche Kältemittel oder die Nutzung von Erdwärme wird als
"Effizienz-Bonus" fortgeführt.
Eine maßgebliche Änderung gibt es bei den bezuschussbaren Investitionskosten, hier liegt die Höchstgrenze nun bei 30.000 € statt 60.000 €.
Am 26. September 2023 stellte die Bundesregierung eine neue Förderung für ein Kombipaket aus Wallbox, Stromspeicher und Photovoltaik bereit. Bis zu 500 Millionen Euro sollen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt werden. Doch nach weniger als 24 Stunden waren die Fördermittel bereits ausgeschöpft.
Das Programm ist an mehrere Bedingungen geknüpft:
So wird die private Ladestation nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Energiespeicher gefördert. Ein E-Auto muss bereits vorhanden oder zumindest nachweislich bestellt worden
sein. Außerdem werden nur Eigenheime gefördert.
Weiterführende Informationen erhalten Sie dirket bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unter Solarstrom für Elektroautos